Stipendien nach Landesgraduiertenförderungsgesetz ausgeschrieben

Die HfG kann in den Jahren 2018/19 drei Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz neu vergeben. Gefördert werden können künstlerische Entwicklungsvorhaben oder Promotionen. Für die Förderung von Promotionen müssen in der Regel folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. abgeschlossenes Hochschulstudium,
  2. herausragende Qualifikation,
  3. wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt,
  4. Annahme als Doktorand an einer baden-württembergischen Hochschule,
  5. wissenschaftliche Betreuung durch einen Professor.

Für die Förderung von künstlerischen Entwicklungsvorhaben müssen in der Regel folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule,
  2. herausragende Qualifikation,
  3. ein Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt,
  4. die Zulassung des Arbeitsvorhabens durch eine Kunsthochschule des Landes Baden-Württemberg,
  5. die künstlerische Betreuung durch einen Professor.

Bei der Bemessung des Stipendiums ist das Einkommen der Stipendiatin/ des Stipendiaten und gegebenenfalls auch das der/des Ehegattin/Ehegatten maßgebend. Für den Antrag auf ein Stipendium werden Antragsformulare bei Herrn Schrempp (Zimmer 301) ausgegeben bzw. auf der Homepage der HfG zum download unter Verschiedenes bereitgestellt. Anträge für ein Stipendium sind bis spätestens 13. Juli 2018 (Eingangsdatum) bei der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, z. Hd. Herrn Peter Schrempp, Lorenzstr. 15, 76135 Karlsruhe, einzureichen - sofern möglich auch digital vorab an

aspect-ratio 10x9

© HfG Karlsruhe

Diesen Beitrag Teilen auf