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Mit den nach § 8 ff des Studierendenwerksgesetzes notwendigen Neuwahlen von studentischen Mitgliedern für die Vertretungsversammlung des Studierendenwerkes Karlsruhe, möchten wir weitere Informationen zur Gremienarbeit beim Studierendenwerk teilen.

Um an der Gremienarbeit mitzuwirken, wenden Sie sich bitte an den ASta der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe:

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Studierendenwerks Karlsruhe: www.sw-ka.de/de/ueber_uns


Studierendenwerk Karlsruhe - Gremium Vertretungsversammlung

Die Organe des Studierendenwerks setzen sich laut §4 Studierendenwerksgesetz (StWG) aus dem/der GeschäftsführerIn, dem Verwaltungsrat und der Vertretungsversammlung zusammen. Beide Gremien erfüllen gemäß § 6-10 StWG unterschiedliche Aufgaben.

Die Aufgaben der Vertretungsversammlung:

  • Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates
  • Entgegenahme des Jahresberichtes und des Jahresabschlusses des/der GeschäftsführerIn und erörtert diesen.
  • Beschließt die Satzung des Studierendenwerks
  • Tagt einmal im Jahr, meist im April oder Mai, in öffentlichen Sitzungen
  • Setzt sich aus Mitgliedern kraft Amtes, sowie aus gewählten VertreterInnen der Hochschulgremien und studentischen Gremien zusammen

Wie setzt sich das Gremium zusammen und wer bestimmt die Mitglieder?

Vertretungsversammlung

Neben den hauptberuflichen Rektorats- bzw. Vorstandmitgliedern der Hochschulen, den VerwaltungsdirektorInnen der Hochschulen sowie den RektorInnen und LeiterInnen der örtlichen Verwaltung der Studienakademien entsenden gemäß der Satzung des Studierendenwerks:

  • Einrichtungen mit bis zu 3000 Studierenden 1 studentisches Mitglied und 1 Lehrkraft.
  • Einrichtungen mit bis zu 7000 Studierenden 3 studentische Mitglieder und 2 Lehrkräfte.
  • Einrichtungen mit bis zu 14000 Studierenden 4 studentische Mitglieder und 3 Lehrkräfte.
  • Einrichtungen mit mehr als 14000 Studierenden 5 studentische Mitglieder und 4 Lehrkräfte.

Wer wählt die Mitglieder der Vertretungsversammlung?

Die hauptberuflichen Lehrkräfte und deren Stellvertreter werden vom Senat der jeweiligen Hochschule, die studentischen Mitglieder und deren Stellvertreter werden von den jeweiligen Verfassten Studierendenschaften gewählt.

Achtung: Die Verfassten Studierendenschaften müssen selbst Initiative zeigen und aktiv werden! Die studentischen VertreterInnen sollten im Winter gewählt sein, damit sie zur Vertretungsversammlung im Frühjahr benannt und einsatzbereit sind. Bitte melden Sie die Mitglieder nach der Wahl schnellstmöglich an

Von Seiten des Studierendenwerks erfolgt zwar eine Erinnerung an die Wahlen, laut Satzung soll die Meldung an das Studierendenwerk rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Amtszeit erfolgen. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der Lehrkräfte zwei Jahre, beginnend jeweils am 15. Oktober.

Sie sind engagiert und möchten die Anliegen und Interessen Ihrer Hochschule und die Anliegen der Studierenden aktiv mitgestalten und vertreten? In der Vertretungsversammlung des Studierendenwerks Karlsruhe haben Sie die Chance dazu!

Die Aufgaben des Verwaltungsrats:

  • Bestellt den/die GeschäftsführerIn
  • Stellt den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss fest.
  • Entlastet die/den GeschäftsführerIn
  • Bestimmt über die Verwendung des Jahresergebnisses.
  • Bestellt die/den AbschlussprüferIn.
  • Entscheidet über die Beitragsordnung.
  • Tagt meist zweimal im Jahr, meist im Juni/Juli und im November, in nichtöffentlichen Sitzungen.
  • Setzt sich aus in der Vertretungsversammlung gewählten Mitgliedern zusammen.

Der Verwaltungsrat ist ein Aufsichtsgremium, das die Arbeit des Studierendenwerks überwacht und beratend tätig ist.

Verwaltungsrat

  • Drei VertreterInnen und Stellvertretungen der Leitungen von Hochschulen
  • Vier VertreterInnen und Stellvertretungen der Studierenden von Hochschulen
  • Drei externe Sachverständige und Stellvertretungen (insbesondere aus der Wirtschaft und aus der Sitzkommune)

Beratende Mitglieder:

  • Zwei VertreterInnen aus dem Kreis der KanzlerInnen oder VerwaltungsdirektorInnen
  • Ein/e VertreterIn des MWK (wird von diesem bestellt)
  • GeschäftsführerIn des Studierendenwerkes
  • Vorsitzende/r des Personalrates des Studierendenwerkes Karlsruhe

Wer wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats?

Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Vertretungsversammlung gewählt. Im Verwaltungsrat ist niemand Kraft Amtes, sondern nur aufgrund von Wahlen. Die studentischen Mitglieder der Vertretungsversammlung machen Wahlvorschläge für die studentischen Mitglieder des Verwaltungsrats. Die Voraussetzung, um für den Verwaltungsrat kandidieren zu können, ist lediglich die Immatrikulation an einer vom Studierendenwerk Karlsruhe betreuten Hochschule. Die Amtszeit der VertreterInnen der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Sie beginnt jeweils am 15. Oktober. Wer die Chance ergreifen und durch Mitwirkung in diesen Gremien aktiv die Arbeit des Studierendenwerks gestalten möchte, sollte ausreichend Zeit für die Aufgaben mitbringen und an den Sitzungen teilnehmen können.

Alle Infos gibt es auch als Download:
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