Die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe hat das volle Promotionsrecht und verleiht auf Grund der ordentlichen Promotion auf dem Gebiet der Kunstwissenschaft, der Medientheorie oder der Philosophie den akademischen Grad eines Doktors oder einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.). Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung, zu deren Gegenständen die Dissertation gehört.
Zur Promotion kann in der Regel nur zugelassen werden, wer den Nachweis eines auf Master- / Magisterniveau abgeschlossenen Studiums in einem Theoriestudiengang im Bereich der Kunst‐, Kultur-, Geistes-, Medien- oder Sozialwissenschaften an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mindestens mit dem Gesamturteil „gut“ (Gesamtnote 2,0 oder besser) erbringt.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, in einem ersten Schritt folgende Unterlagen einzureichen
Einen Lebenslauf (mit genauer Darstellung des bisherigen akademischen Werdegangs) und Zeugniskopien aller vorhandenen Hochschulabschlüsse.
Sowie ein Exposé zur Beschreibung des Dissertationsvorhabens; dieses sollte mindestens die folgenden Fragen beantworten:
- Was ist das Erkenntnisinteresse des Dissertationsvorhabens?
- In welchen wissenschaftlichen Kontext gehört das Vorhaben, wie ist der derzeitige Forschungsstand zum gewählten Thema? Hierzu bitte ausgewählte Literatur angeben.
- Worin besteht die inhaltliche und/oder methodische Neuartigkeit des Vorhabens?
Das Exposé sollte den für solche Zwecke üblichen Umfang haben (ca. 5–7 Normseiten), exemplarische Literaturangaben zu den Forschungsthemen sowie eine Liste eigener Publikationen (wenn vorhanden) enthalten.
Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss der Hochschule im Rahmen der Evaluierung des Promotionsantrags und – in einem weiteren Schritt – nach Abschluss einer schriftlichen Promotionsvereinbarung.
Bei weiteren Fragen zu den formalen Zulassungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Hochschule. Fachliche Fragen zu einem anvisierten Dissertationsprojekt richten Sie bitte an das zuständige Fachbereichssekretariat.