Hier finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten im Rahmen eines Erasmus+-Auslandsaufenthalts.


Voraussetzungen

Im Erasmus-Programm werden verschiedene Arten von Mobilitäten gefördert: Auslandsstudium (SMS), Auslandspraktikum (SMP), Gastdozenturen (STA) und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (STT).

Grundsätzlich müssen die entsendende und die aufnehmende Hochschule im Besitz einer für die Maßnahme relevanten gültigen Erasmus Universitätscharta (ECHE) sein.

Für eine Förderung eines Auslandsstudiums (SMS) und einer Gastdozentur (STA) müssen Heimat- und Gasthochschule ein Erasmus+ Inter-Institutional Agreement abgeschlossen haben, in dem zum Studierendenaustausch und Dozentenaustausch auch die Anzahl der Plätze, die Aufenthaltsdauer und das Studienfach, in dem ausgetauscht werden kann, vereinbart wurden. Mit der Unterschrift unter der Kooperationsvereinbarung verpflichten sich beide Einrichtungen, von ihren Erasmus-Gaststudierenden keine Studiengebühren zu erheben und die Leistungen der Studierenden gegenseitig anzuerkennen.

Eine Übersicht über die Partnerhochschulen der HfG Karlsruhe findet Sie unter Partnerhochschulen.


Förderfähige Länder

Erasmus+ Programmländer: Alle Mitgliedsstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie die zugehörigen Überseegebiete

Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)

Türkei, Nordmazedonien, Serbien


Zielgruppe

An deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende, die einen Erasmus Platz an einer gastgebenden Hochschule haben, können Erasmus-Mobilitätszuschüsse in Anspruch nehmen. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am Erasmus-Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt.

Für Gastdozenturen und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind folgende Personengruppen berechtigt: Professorinnen und Dozentinnen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Dotorandinnen, die in der Lehre tätig sind, Lehrbeauftragte und Beschäftigte der Verwaltung.


Dauer und wiederholte Förderung

Eine wiederholte Förderung ist möglich, wenn diese pro Studienphase (Bachelor/Master/PhD) eine Dauer von 12 Monaten (inklusive Erasmus-Praktikum) nicht überschreitet. Bei einzügigen Studiengängen (Diplom/Magister/Staatsexamen) liegt die Grenze bei 24 Monaten. Die bereits geförderten Monate werden hierbei auf das Kontingent angerechnet.

Es darf keine Doppelförderung durch die EU geben, d. h. Sie dürfen neben dem Erasmus-Stipendium nicht gleichzeitig ein weiteres EU-Stipendium in Anspruch nehmen. Der gleichzeitige Erhalt eines Erasmus-Stipendiums und eines anderen DAAD-Stipendiums schließt sich von Seiten des DAAD aus. Sollten Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, so halten Sie bitte mit dem jeweiligen Ansprechpartner Rücksprache.


Akademische Anerkennung

Der Inhalt des Auslandsaufenthaltes muss über das Learning Agreement im Voraus mit der jeweiligen Fachgruppe abgestimmt werden.

Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes wird beim Prüfungsausschuss ein Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen eingereicht. Die Koordination erfolgt über das Prüfungsamt.


Finanzielles

Studiengebühren:
Erasmus-Studierende sind von der Entrichtung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit, sie können jedoch dazu aufgefordert werden, die herkömmlichen Gebühren an der Heimathochschule während des Auslandsaufenthaltes weiterzuzahlen. Versicherungsprämien, studentische Sozialbeiträge sowie Kosten für den Gebrauch von Materialien gelten nicht als Studiengebühren.

BAföG/Erasmus:
Auslands-BaföG und das Erasmus Stipendium können grundsätzlich gleichzeitig bezogen werden. Studierende, die in Deutschland BAföG erhalten, haben generell Anspruch auf Förderung im Ausland, wenn die im Ausland erbrachten Studienleistungen förderfähig und ein Teil der im Ausland erbrachten Studienleistungen auf das Studium in Deutschland angerechnet werden können.

Kontakt:
Bafög-Beratungsbüro in Karlsruhe

Förderbetrag:
Detaillierte Informationen (Förderkriterien, Förderhöhe u. v. m.) bezüglich Erasmus+ finden sich auf der Website unseres Konsortiums KOOR – Erasmus Services BW.


Bewerbungsablauf für einen Studierendenaustausch

InteressentInnen melden sich im . Dort werden Sie beraten und erhalten weitere Informationen.

Ablauf der Bewerbung:

  • Bei Interesse an einem Erasmus-Auslandsaufenthalt wenden Sie sich an das International Office der HfG Karlsruhe oder nehmen Sie einen der über den Mailverteiler ausgeschriebenen Beratungstermine war. Bitte wenden Sie sich nicht direkt an die gewünschte Partnereinrichtung. Es muss zuvor eine offizielle Nominierung durch die HfG erfolgen.
  • interne Bewerbungsdeadline und Einreichung der Interessenscbekundung für einen Austausch im WS23/24: 20.02.2023
  • interne Bewerbungsdeadline und Einreichung der Interessensbekundung für einen Austausch im SoSe24: 04.08.2023
  • Kriterien für die interne Bewerbung sind fachliche Eignung, zur Verfügung stehende Erasmus Plätze und bereits in Anspruch genommene Erasmus Förderungen. Bei Mehrfachbewerbungen auf einzelne Plätze entscheiden die FachgruppensprecherInnen über die Vergabe.
  • Für Ihre Erasmus Bewerbung müssen Sie ein Portfolio, Leistungsübersicht, CV, Motivationsschreiben einreichen
  • Nach ihrer Nominierung senden Sie die erforderlichen Unterlagen fristgerecht an die jeweilige Hochschule
  • Die Entscheidung über die Vergabe der Plätze liegt bei den jeweiligen Partnerhochschule
  • Die restlichen Erasmus Plätze werden nach der Bewerbungsdeadline nach dem first come first serve Prinzip vergeben.

Die Stipendienabwicklung erfolgt durch unser Erasmus Konsortium KOOR – Erasmus Services BW. Nach der Zusage der gastgebenden Institution erhalten Sie weitere Informationen zu der Registrierung für das Erasmus Stipendium durch das International Office der HfG Karlsruhe.

Learning Agreement:
Studierende, die eine Platzzusage erhalten haben, müssen ein Learning Agreement in Absprache mit der Fachgruppe erstellen. Das Learning Agreement (digital über das OLA oder analog) wird in den Fachgruppen unterschrieben. Ansprechpersonen sind:

  • Kommunikationsdesign: Juliane Hohlbaum
  • Produktdesign: Stefan Legner
  • Medienkunst: Michael Bielicky
  • Ausstellungsdesign und Szenografie: Céline Condorelli
  • Kunstwissenschaft und Medienphilosophie: Matthias Bruhn

Das Prüfungsamt bzw. der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses muss die formale Anerkennung der Studienleistungen nach dem Aufenthalt bestätigen. Dafür reichen Sie bitte nach Ihrem Auslandsaufenthalt Ihr Transcript und Ihre Kursbescheinigungen im Prüfungsamt ein.


Auslandspraktikum

Auch ein Praktikum kann vom Erasmus-Programm gefördert werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Beratungstermin im International Office der HfG .

Voraussetzungen:
Beim Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum (d. h. 30–40 Stunden/Woche) in einem Programm- oder Partnerland handeln, das in einem Zeitraum von mindestens zwei bis maximal zwölf Monaten absolviert wird. Weiterhin muss zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Zusage der Praktikumsstelle vorliegen.

Weitere Informationen:
Studierende, die an einem Auslandspraktikum (SMP) interessiert sind, informieren sich bitte auf der Seite der Erasmus-Koordinationsstelle KOOR – Erasmus Services BW. Auch Graduiertenpraktika können mit diesem Programm gefödert werden.


Personalmobilitäten

Interessenten für Gastdozenturen (STA) und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (STT) von Hochschulpersonal wenden sich bitte direkt an das International Office der HfG Karlsruhe . Weitere Informationen finden Sie auch bei unseren Konsortialpartner KOOR – Erasmus Services BW

Um qualitativ hochwertige Mobilitätsaktivitäten mit maximaler Wirkung zu gewährleisten, muss die Mobilitätsaktivität für die berufliche Weiterentwicklung des Personals von Relevanz sein und auf die entsprechenden Lernbedürfnisse eingehen.


Antidiskriminierungsstelle

Philipp Schell

Dokumente für Erasmus Outgoings