Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt:
Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO
Der Verantwortliche im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO ist die
Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
Lorenzstraße 15
76135 Karlsruhe
Tel.: 0721 8203-0
E-Mail: rektorat(at)hfg-karlsruhe.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
Florian Ultsch
Lorenzstr. 15
76135 Karlsruhe
E-Mail: ed.ehurslrak-gfh(ta)hcstluf
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für den LfDI BW ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigten-/ Praktikantenverhältnisses ist § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 LBG.
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, Auswahlkommissionsmitglieder sowie die Personalvertretung.
Ihre personenbezogenen Daten/ Bewerbungsunterlagen werden drei Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde LfDI Baden-Württemberg zu.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen relevanter personenbezogener Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für den LfDI BW ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.