Ansprechpartnerinnen:
Marion Augustin
Leitung Finanzen
T +49 (0) 721 / 8203 2359
ed.ehurslrak-gfh(ta)nitsuguam
Birgit Gebhard
Finanzen
T +49 (0) 721 / 8203 2363
ed.ehurslrak-gfh(ta)drahbegb
Auslagen für Waren oder Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Diese können Sie dem Infoblatt entnehmen.
Beim Wunsch einer Erstattung, füllen Sie den Antrag zur Auslagenrückerstattung aus. Für die Prüfung ist der Bereich Finanzen zuständig. Dieser berät Sie gerne bei Fragen.
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Formular Auslagenrückerstattung für Interne
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Infoblatt Auslagenrückerstattung - Was VOR der Auslage zu beachten ist_Version 2024
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Infoblatt_Auslagenrückerstattung_Version 2024
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Merkblatt Annahme von Zuwendungen 2024
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Vorlage Auslagenrückerstattung für Gastdozent:innen & Lehrbeauftragte_2024 Version
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Vorlage_Auslagenrückerstattung_für Externe/for Externals_2024
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Alle Formulare und Informationen für die Beantragung und Reisekostenerstattung einer Dienstreise im Inland finden Sie unten.
Bei Dienstreisen ins Ausland sind folgende Formulare auszufüllen:
Für ArbeitnehmerInnen
Für BeamtInnen
Ansprechpersonen:
Larissa Ludewig
Personal
T +49 (0) 721 / 8203 2305
ed.ehurslrak-gfh(ta)giwedull
Simone Siewerdt
Sekretariat Studentische Hilfskräfte
T +49 (0) 721 / 8203 2367
F +49 (0) 721 / 8203 2373
ed.ehurslrak-gfh(ta)tdreweiss
Zur Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitszeiterfassung an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) schlossen die Hochschule und der Personalrat die nachfolgende Dienstvereinbarung ab:
Für die Anstellung von und Tätigkeit als studentische, wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskraft finden Sie hier alle wichtigen Dokumente.
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Hilfskräfte - Antrag Befreiung Versicherungspflicht Rentenversicherung
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Hilfskräfte - Antrag Bewilligung
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Hilfskräfte - Erklärung Auszahlung Bezüge
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Hilfskräfte - Erklärung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Versorgungsbezügen
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Hilfskräfte - Erklärung Verzicht Versicherungsfreiheit Rentenversicherung
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Hilfskräfte - Informationsblatt Beschäftigung
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Hilfskräfte - Merkblatt VersorgungsempfängerInnen
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Hilfskräfte - Neu/Wiedereinstellung Checkliste
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Hilfskräfte - Vereinfachte Erklärung zur Auszahlung von Bezügen
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Unter Nebentätigkeit ist jede nicht zum Hauptamt/zum Hauptberuf des/der Beamten/Beschäftigten gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes zu verstehen. Alle Merkblätter und Formulare dazu:
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, in dem sich der/die WerkvertragsnehmerIn zur selbstständigen Erstellung eines in sich geschlossenen Werkes und der/die AuftraggeberIn zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches). Alle Richtlinien eines Werkvertrags und das Antragsformular dafür finden Sie hier:
Sollten Sie ein neues Gerät o.ä. anschaffen wollen, füllen Sie bitte folgenden Antrag aus
Exkursionen ins In- und Ausland müssen grundsätzlich vorher vom Rektorat genehmigt werden. Alle weiteren Richtlinien und den Exkursionsantrag finden Sie hier:
Jede/r Beschäftige muss sich über sicherheitsgerechtes Verhalten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können. Alle einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln sowie die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger finden Sie online unter Aushangpflichtige Gesetze, Vorschriften und Regeln (IAS).
Zur richtigen Handhabung der Telefonanlagen gibt es hier die Betriebsanleitungen der verschiedenen Modelle, in die Sie bei Fragen oder Problemen einen Blick hineinwerfen können.
Die HfG Karlsruhe ist Mitglied bei „Stadtmobil CarSharing Karlsruhe“ und bietet ihren Beschäftigten die Möglichkeit, dort Fahrzeuge für dienstliche Zwecke zu leihen.
Beauftragter für das Stadtmobil: Igor Hardt, Leiter Gebäudemanagement Raum 302/3. OG Tel: 0721 / 8203-2203 ed.ehurslrak-gfh(ta)tdrahi
Voraussetzungen:
- Sie haben für die Fahrt einen durch den Vorgesetzten/die Vorgesetzte genehmigten Dienstreiseantrag
WICHTIG: bitte den Dienstreiseantrag als erstes rechtzeitig auf den Weg bringen, ohne genehmigte Dienstreise ist keine Anmeldung der Ausleihe möglich!**
- Sie besitzen eine für die erforderliche Fahrzeugklasse gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) und können ihn dem Stadtmobil-Beauftragten vorlegen.
- Sie melden die Fahrt mindestens 1 Woche vorher beim Stadtmobil-Beauftragten an.
- Sie nehmen die Dienstanweisung und die darin enthaltenen Regeln zur Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen per Unterschrift zur Kenntnis.
Mehr Informationen zum Ablauf der Ausleihe:
Telearbeit, "Homeoffice", kann einen Beitrag dazu leisten, familiäre und berufliche Anforderungen der Beschäftigten mit den dienstlichen Belangen der HfG Karlsruhe in Einklang zu bringen. Die Dienstvereinbarung hat das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu verbessern und eine räumliche und zeitliche Flexibilisierung der Arbeit zu ermöglichen.
Soziale Medien sind heute ein fester Bestandteil des Alltags vieler Menschen - beruflich und privat. Ein Leitfaden für die private Nutzung Sozialer Medien von MitarbeiterInnen gibt Hilfestellung für die Nutzung am Arbeitsplatz.