

Foto: Yael Kolb
Studierende können aus wichtigem Grund einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Bitte beantragen Sie die Beurlaubung während der Rückmelde-/Immatrikulationsfrist, spätestens jedoch vor Semesterbeginn (1.4. für das Sommersemester bzw. 1.10. für das Wintersemester).
Studierende können jederzeit einen Antrag auf Exmatrikulation stellen, nach Beendigung des Studiums an der HfG Karlsruhe oder aber auch aus anderen Gründen. Eine Exmatrikulation erfolgt nach ordentlichem Antrag oder durch eine Exmatrikulation von Amts wegen.
Mehr Informationen und AnsprechpartnerInnen dafür:
www.hfg-karlsruhe.de/studium/bewerbung/immatrikulation/
Für die erbrachten Studienleistungen im Rahmen des Studiums an der HfG Karlsruhe sind Nachweise zu erbringen:
Leistungsnachweis
Leistungsnachweis Austauschstudierende
Leistungsnachweis Basis-Lehrveranstaltungen
Grundlagennachweis
ProfessorInnenbescheinigung
Für jeden Studiengang an der HfG Karlsruhe gibt es eine Prüfungsordnung, in der die gesetzlichen Regelungen zu den Prüfungen, dem Ablauf des Studiums und eine Übersicht über die Module zusammengefasst sind.
Austellungsdesign und Szenografie:
Prüfungsordnung (2007)
neue Prüfungsordnung (2018)
Kommunikationsdesign:
Prüfungsordnung (2007)
neue Prüfungsordnung (2018)
Kunstwissenschaft und Medienphilosophie:
Prüfungsordnung (2015)
neue Prüfungsordnung (2018)
Medienkunst:
Prüfungsordnung (2009)
neue Prüfungsordnung (2018)
Produktdesign:
Prüfungsordnung (2007)
neue Prüfungsordnung (2018)
Um das Studium an der HfG Karlsruhe fortzusetzen, ist eine Rückmeldung in das Folgesemester erforderlich. Im Zuge der Rückmeldung müssen die Semestergebühren fristgerecht entrichtet werden.
Fristen:
Sommersemester: 10.01. –30.01.
Wintersemester: 15.07. –15.08.
Das BAföG ermöglicht es jungen Erwachsenen, eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können.
BAföG bedeutet Bundesausbildungsförderungsgesetz und bezeichnet umgangssprachlich eine finanzielle Förderung, die man beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen kann, wenn man studiert. Es ist Geld vom Staat, das man in monatlichen Auszahlungen auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen überwiesen bekommt. Dabei ist die Hälfte dieses monatlichen Betrages geschenktes Geld und nur die andere Hälfte muss man später zurückbezahlen, ist also ein zinsfreies Darlehen.
AnsprechpartnerInnen beim Studierendenwerk Karlsruhe: www.sw-ka.de/de/finanzen/bafoeg/
Eine Auswahl von möglichen Stipendien für ein Studium an der HfG Karlsruhe finden Sie hier: www.hfg-karlsruhe.de/studium/preise-und-stipendien/
Stipendium nach dem LGFG:
Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)
Das Vorlesungsverzeichnis für das aktulle Semester:
www.hfg-karlsruhe.de/vorlesungsverzeichnis/
Hier finden Sie die historischen Vorlesungsverzeichnisse ab der Gründung der HfG Karlsruhe.
1992–93 Wintersemester
1993 Sommersemester
1993–94 Wintersemester
1994 Sommersemester
1994–95 Wintersemester
1995 Sommersemester
1995–96 Wintersemester
1996 Sommersemester
1996–97 Wintersemester
1997 Sommersemester
1997–98 Wintersemester
1998 Sommersemester
1999–2000 Wintersemester
2000 Sommersemester
2000–01 Wintersemester
2001 Sommersemester
2002 Sommersemester
2002–03 Wintersemester
2016 Sommersemester
2016–17 Wintersemester
Die verschiedenen Studios und Werkstätten verfügen über eine hervorragende Ausstattung und sind für alle Fachgruppen geöffnet. Sie unterstützen in ihrer praktischen Auslegung die Lernprozesse der Studierenden und stehen den Beschäftigten der Hochschule für ihre künstlerischen Projekte zur Verfügung.
Nach der neuesten Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg ist es nur bei zwingendem Erfordernis und unter sehr engen Voraussetzungen möglich, Einrichtungen vor Ort zu nutzen. In der Benutzungsordnung der Einrichtungen der HfG Karlsruhe während der Corona-Krise stehen alle neuen Regeln zur Nutzung der Werkstätten.
Auslagen für Waren oder Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Diese können Sie dem Infoblatt entnehmen.
Beim Wunsch einer Erstattung, füllen Sie den Antrag zur Auslagenrückerstattung aus. Für die Prüfung ist der Bereich Finanzen zuständig. Dieser berät Sie gerne bei Fragen.
Infoblatt Auslagenrückerstattung
Formular Auslagenrückerstattung
Ansprechpartnerinnen:
Marion Augustin
Leitung Finanzen
T +49 (0) 721 / 8203 2359
ed.ehurslrak-gfh(ta)nitsuguam
Birgit Gebhard
Finanzen
T +49 (0) 721 / 8203 2363
ed.ehurslrak-gfh(ta)drahbegb
Studierende müssen einen Reiseantrag für Reisen/Fahrten von Studierenden stellen, die im Auftrag derHfG Karlsruhe, jedoch nicht im Rahmen einer Exkursion stattfinden. Die Reise/Fahrt muss vor Antritt von einem/r MitarbeiterIn/ProfessorIn der HfG genehmigt werden, da die/der Studierende sonst nicht über die HfG versichert ist.