Der Hochschulrat ist als Aufsichtsrat neben Rektorat und Senat eines der drei zentralen Organe der Universität. Nach dem Landeshochschulgesetz (§ 20 Abs. 1 LHG) begleitet er die Hochschule, nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr, entscheidet über die Struktur- und Entwicklungsplanung und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Hochschulrats gehört darüber hinaus die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder gemeinsam mit dem Senat.
Der Hochschulrat besteht aus neun Mitgliedern, die von der Wissenschaftsministerin bestellt werden. Fünf Mitglieder, darunter der Vorsitzende, sind hochschulexterne Persönlichkeiten; vier Mitglieder sind interne Mitglieder der Hochschule. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre; eine Wiederwahl ist mehrfach zulässig. Die maximale Mitgliedschaft beträgt zwölf Jahre.
Externe Mitglieder:
Anja Casser (Direktorin des Badischen Kunstvereins) Prof. Dr. Daniel Hornuff (Prof. für Theorie und Praxis der Gestaltung an der Kunsthochschule der Universität Kassel) Prof. Dr. Ines Kleesattel (Leiterin Forschung, Leiterin Forschung Institute Arts and Design Education an der Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel FHNW) Prof. Dr. Rupert Vogel (Rechtsanwalt), Vorsitzender des Hochschulrats Britta Wirtz (Geschäftsführerin der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH), Stellv. Vorsitzende des Hochschulrats
Interne Mitglieder:
Prof. Susanne Kriemann (Professorin für Code & Image in der Fachgruppe Medienkunst) Nina Overkott (Akademische Mitarbeiterin in der Fachgruppe Design) Melanie Schillo (Leiterin des International Office) Susanne Schmitt (Künstlerisch-technische Lehrerin für Modellbau)
Das Rektorat, die Gleichstellungsbeauftragte sowie eine Vertreterin des Wissenschaftsministeriums nehmen an den Sitzungen beratend teil.
Der Hochschulrat wird mindestens viermal im Jahr einberufen. Seine Sitzungen sind in der Regel nichtöffentlich.