Der Hochschulrat ist als Aufsichtsrat neben Rektorat und Senat eines der drei zentralen Organe der Universität. Nach dem Landeshochschulgesetz (§ 20 Abs. 1 LHG) begleitet er die Hochschule, nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr, entscheidet über die Struktur- und Entwicklungsplanung und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Hochschulrats gehört darüber hinaus die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder gemeinsam mit dem Senat.


Mitglieder

Der Hochschulrat besteht aus neun Mitgliedern, die von der Wissenschaftsministerin bestellt werden. Fünf Mitglieder, darunter die Vorsitzende, sind hochschulexterne Persönlichkeiten; vier Mitglieder sind interne Mitglieder der Hochschule. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre; eine Wiederwahl ist mehrfach zulässig. Die maximale Mitgliedschaft beträgt neun Jahre.

Externe Mitglieder:

  • Anja Casser (Direktorin des Badischen Kunstvereins)
  • Prof. Dr. Daniel Hornuff (Prof. für Theorie und Praxis der Gestaltung an der Kunsthochschule der Universität Kassel)
  • Dr. Susanne Schumacher (Co-Vorsitzende Digitalrat Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK))
  • Prof. Dr. Rupert Vogel (Rechtsanwalt), Vorsitzender des Hochschulrats
  • Britta Wirtz (Geschäftsführerin der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH), Stellv. Vorsitzende des Hochschulrats

Interne Mitglieder:

  • Charlotte Eifler
  • Jonas Gartner
  • Susanne Schmitt

Das Rektorat, die Gleichstellungsbeauftragte sowie eine Vertreterin des Wissenschaftsministeriums nehmen an den Sitzungen beratend teil.


Sitzungen

Der Hochschulrat wird mindestens viermal im Jahr einberufen. Seine Sitzungen sind in der Regel nichtöffentlich.