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Photo: Michelle Mantel


Zum Gebäude

Ein markantes Erkennungszeichen der HfG Karlsruhe ist ihr Gebäude. Die Hochschule ist zusammen mit dem ZKM und der Städtischen Galerie Karlsruhe im größten historischen Industriegebäude Baden-Württembergs untergebracht. Wo einst Munition hergestellt wurde, studieren, lehren und arbeiten heute knapp 480 Personen (Stand WS 18/19).

Öffnungszeiten:
Während der Vorlesungszeit:
Mo–Fr 8–22 Uhr
Sa 9–13 Uhr

Während der vorlesungsfreien Zeit:
Mo–Fr 9–19 Uhr


Anfahrt

Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
Lorenzstr. 15
76135 Karlsruhe

Der Eingang an der Westseite ist über die Lorenzstraße zu erreichen. Der Eingang an der Ostseite liegt gegenüber den Neubauten von Arbeitsagentur und Bundesanwaltschaft.

Öffentliche Verkehrsmittel:
Ab Hauptbahnhof mit der Straßenbahn der Linie 2 (Richtung Siemensallee über ZKM) bis Haltestelle „ZKM“ oder mit dem Bus der Linie 55 (Richtung Kühler Krug) bis Haltestelle „Lorenzstraße/ZKM“.

Seiten des Karlsruher Verkehrsverbunds
Fahrkarte für Studierende

PKW:
Von der Autobahn (A5), Ausfahrt Karlsruhe Mitte, über die Südtangente, Ausfahrt 4 ZKM, auf der Brauerstraße Richtung Innenstadt, an der zweiten Ampelkreuzung links in die Südendstraße, die erste Straße rechts ist die Lorenzstraße.

Parkplätze:
Im kostenpflichtigen Parkhaus stehen Ihnen etwa 700 Parkplätze zur Verfügung. Zu erreichen ist das Parkhaus »ZKM« über die Südendstraße 44. Für Elektroautos stehen zwei Stromladestationen zur Verfügung – während eine Station für Autos von »Stadtmobil« reserviert ist, kann die andere Station von allen Tiefgaragen-Parkern genutzt werden.


Hausordnung

In der HfG Karlsruhe, allen genutzten und bewirtschafteten Gebäuden, Gebäudeteilen und Liegenschaften gilt die Hausordnung. Diese gilt für sämtliche Mitglieder, Angehörige und Externe, die diese genannten Räumlichkeiten nutzen.

Hausordnung (Stand 14. August 2019)
Erklärung zu Haus- und Brandschutzordnung
Brandschutzordnung


Fotografieren und Social Media

Die ehemalige Munitionsfabrik mit ihrer besonderen Architektur und dem künstlerischen Flair der HfG ist ein tolles Motiv für Fotos. Sollten Sie in der HfG Karlsruhe fotografieren, respektieren und beachten Sie bitte die Persönlichkeitsrechte Anwesender.

Für eine Film- und Fotoerlaubnis im Gebäude der HfG setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Ansprechpartner ist die Kommunikationsabteilung.


Mülltrennung

Ein wichtiges Thema in der HfG Karlsruhe ist die Mülltrennung. In einer Hochschule für Gestaltung mit ihren verschiedenen Werkstätten und Arbeitsplätzen ist eine saubere Trennung des Mülls besonders wichtig.

Eine Erklärung der Mülltrennung und ein Lageplan der Müllcontainer in der HfG Karlsruhe: Mülltrennung


Zugang zum Gebäude

Um Zugang zum Gebäude zu erhalten, sind entsprechende Anträge nötig. Für die Nutzung des Gebäudes an Wochenenden und nachts ist eine Genehmigung einzuholen.

Antrag auf Nacht- bzw. Wochenendgenehmigung
Antrag auf Zugangsbereichtigung


Schließanlage

Zu Beginn des neuen Wintersemesters 2022/23 sollen alle Türen im HfG Gebäude mit einem neuen elektronischen Schließsystem ausgestattet sein. Die bisher genutzten Keychips und Schlüssel werden durch Chipkarten ersetzt, die gleichzeitig als Mitarbeitendenausweis bzw. Studierendenausweis fungieren. Die Karten dienen weder der Zeiterfassung noch der Überwachung der Mitarbeitenden oder Studierenden, sondern der Sicherheit des Gebäudes. Um alle Fragen beantworten zu können, haben wir deshalb einige FAQ vorbereitet:

FAQ zur Schließanlage für Mitglieder der HfG (Stand 6-2022)

Warum eine elektronische Schließanlage?

Die Schließanlage wird aus verschiedenen Gründen erneuert; aufgrund zahlreicher Verluste von Generalschlüsseln, technischer Probleme, enormer Kosten für Wartung und Bereitstellung, sowie für die Optimierung der Brandsicherheit. Die Chipkartenfunktion für die Schließanlage der HfG wird für Mitarbeitende in den Mitarbeitendenausweis und für Studierende in den neuen Studierendenausweis (HfG-Card) integriert. Die neuen Studierendenausweise können ebenso für Bezahlfunktionen beim Studierendenwerk genutzt werden.
Außerdem soll Studierenden in Zukunft ermöglicht werden, ihren Studierendenausweis in Bibliotheken verwenden zu können. Die HfG-Cards für Studierende sind zudem mit Merkmalen der „European Student Card (ESC)“ ausgestattet.

Dient meine Chipkarte der Zeiterfassung?

Die neue Chipkarte dient in keiner Weise der Überwachung oder der Zeiterfassung von Mitarbeitenden oder Studierenden, sondern der Sicherheit des Gebäudes.
Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, eine einfache und dezentrale Raumvergabe und Zugangsgewährung zu ermöglichen. Um sicherzustellen, dass die Daten vertrauenswürdig behandelt werden, wurde eine Dienstvereinbarung der HfG mit dem Personalrat der HfG geschlossen.
Im Allgemeinen erfolgt keine Protokollierung der Transpondernummern in den Offlinekomponenten. Nur für sicherheitsrelevante Räume erfolgt die Protokollierung vor Ort, direkt in der Komponente.

Die gespeicherten Daten der Zutrittskontrolle werden für einen Zeitraum von 90 Tagen direkt in der Offlinekomponente gespeichert und danach automatisch gelöscht.
Vertiefende Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Dienstvereinbarung „Vereinbarung zwischen der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe und dem Personalrat der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe über den Einsatz von elektronischen Schließsystemen“.

Was ist neu?

Alle Außen- und Innentüren des HfG Gebäudes werden mit einem neuen elektronischen Schließsystem ausgestattet. Die bisher genutzten Keychips und Schlüssel werden durch Chipkarten ersetzt, die gleichzeitig als Mitarbeitendenausweis bzw. Studierendenausweis dienen und die Größe einer EC-Karte haben.
Um eine Tür öffnen zu können, wird eine Zugangsberechtigung benötigt. Bei Erhalt der Chipkarte wurden bereits im Vorfeld Standard-Berechtigungen vergeben, die für alle Mitglieder der HfG den Zutritt zum Gebäude über die Außentüren an der Brauerstraße und der Lorenzstraße ermöglichen (für Studierende nach Aufhebung der aktuellen Corona Verordnung). Sollte Zugang zu weiteren Räumen benötigt werden wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen Administrator:innen in den Fachgruppen/Werkstätten und der Verwaltung. Diese können die Berechtigungen im System vergeben und bearbeiten.
Für die Aktualisierung der neuen Türberechtigungen auf Ihrer Chipkarte muss diese an das Update Terminal gehalten werden, welches am Haupteingang Lorenzstraße gegenüber dem Hausmeisterbüro an der Säule installiert und mit dem System verknüpft ist. Zur zusätzlichen Sicherheit muss die Chipkarte mindestens einmal im Monat (spätestens am 31. Tag) am Update Terminal aktualisiert werden um weiterhin Türen im Gebäude öffnen zu können. Alternativ erfolgt diese Verlängerung um 31 Tage auch automatisch bei jedem öffnen der Außentüren an der Brauerstraße und der Lorenzstraße mit Ihrer Chipkarte.

Wo erhalte ich meine Chipkarte?

Die Chipkarten (Mitarbeitendenausweis/Studierendenausweis) werden durch die Personalabteilung an die Beschäftigten der HfG und durch das Studienbüro an die Studierenden der HfG ausgegeben. Nicht personifizierte Gästechipkarten für Lehrbeauftragte, Gastprofessoren und Professurvertretungen können Sie bei Ihren Fachgruppen Administrator:innen erhalten.

Wo muss ich meine Chipkarte nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses bzw. Studiums an der HfG abgeben?

Beschäftigte der HfG geben ihre Chipkarte (Mitarbeitendenausweis) spätestens am letzten Arbeitstag bei der Personalabteilung zur Schredderung ab. Studierende der HfG geben ihre HfG-Card (Studierendenausweis) spätestens am Exmatrikulationstag beim Studienbüro zur Schredderung ab. Nutzende von nicht personifizierten Gästechipkarten geben diese spätestens am letzten Arbeitstag bei Ihren Fachgruppen Administrator:innen ab.

Was mache ich bei Verlust meiner Chipkarte?

Beschäftigte der HfG melden den Verlust ihrer Chipkarte mit Nennung der Kartennummer unverzüglich bei der Personalabteilung. Diese meldet den Verlust an die Zentral Administratoren (zugang(at)hfg-karlsruhe.de) damit die Chipkarte im Schließsystem sofort gesperrt werden kann.

Studierende der HfG melden den Verlust ihrer HfG-Card mit Nennung der Kartennummer unverzüglich beim Studienbüro. Dieses meldet den Verlust an die Zentral Administratoren (zugang(at)hfg-karlsruhe.de) damit die HfG-Card im Schließsystem sofort gesperrt werden kann.

Wie bekomme ich eine neue Chipkarte?

Chipkarten (Mitarbeitendenausweis/Studierendenausweis) können bei der Personalabteilung für die Beschäftigten der HfG und durch das Studienbüro für die Studierenden der HfG beantragt werden.

Wie aktiviere ich meine Chipkarte?

Die grundsätzliche Aktivierung für die Außentüren der HfG erfolgt vor der Ausgabe Ihrer Chipkarte durch die Zentral Administratoren. Für die Innentüren der HfG müssen Sie neue Raumzugangsberechtigungen immer am Update Terminal für Ihre Chipkarte aktivieren. Das Intelligente Transponder Terminal (ITT-Terminal) auch umgangssprachlich Update Terminal genannt ist unsere zentrale Programmierstation. An diesem Terminal welches am Haupteingang Lorenzstraße gegenüber dem Hausmeisterbüro an der Säule installiert ist können Gültigkeitsverlängerungen sowie Zugangsberechtigungsänderungen auf unsere Schließmedien Mitarbeitendenausweis/Studierendenausweis und Gästekarte geschrieben werden. Wenn der Transponder berechtigt ist, wird dessen Gültigkeit um 31 Tage verlängert und erhält die neuesten HfG-Türberechtigungen. Die Türbeschläge/Schließzylinder sind nicht online verbunden. Sie sind passiver Teil der Schließanlage und werden durch die Nutzung der Chipkarten aktualisiert. Natürlich gibt es auch die Option des manuellen Updates durch die Zentral Administratoren.

Welche Türen lassen sich mit der Chipkarte öffnen? / Wie erhalte ich Zugang zu weiteren Türen?

Alle Außen- und Innentüren der HfG für die Beschäftigte mit ihrer Chipkarte und Studierende mit ihrer HfG-Card aktuell zugangsberechtigt sind, lassen sich mit deren Karten öffnen nachdem diese am Update Terminal aktualisiert wurden.

Beschäftigte der HfG wenden sich an die Raumnutzenden und oder Ihre Vorgesetzten um deren Einverständnis für eine erweiterte Raumzugangsberechtigung zu erhalten. Die Beschäftigten, deren Vorgesetzte oder die Raumnutzenden wendet sich dann an die Administrator:innen ihrer Organisationseinheit für die nachträgliche Freischaltung. Studierende der HfG wenden sich an die Administrator:innen ihrer Fachgruppen/Werkstätten für die nachträgliche Freischaltung.

Wie öffne ich mit meiner Chipkarte eine Tür?

Die Chipkarte dient als Transponder und wird vor den Türbeschlag/Schließzylinder gehalten.

Ich kann meine Tür nicht öffnen, was ist zu tun?

Sollte der Türbeschlag/Schließzylinder die Tür nicht freigeben, so kann dies zwei Ursachen haben:

  1. Die Gültigkeit Ihres Transponders ist abgelaufen oder Sie haben einen neuen Transponder bekommen der nur für die Außentüren der HfG aktiviert ist. Aktivieren Sie diesen am Update Terminal.
  2. Sie besitzen keine Zugangsberechtigung. Beschäftigte der HfG wenden sich an die Raumnutzenden und oder Ihre Vorgesetzten um deren Einverständnis für eine erweiterte Raumzugangsberechtigung zu erhalten. Die Beschäftigten, deren Vorgesetzte oder die Raumnutzenden wendet sich dann an die Administrator:innen ihrer Organisationseinheit für die nachträgliche Freischaltung. Studierende der HfG wenden sich an die Administrator:innen ihrer Fachgruppen/Werkstätten für die nachträgliche Freischaltung.

Wie oft muss ich meine Chipkarte am Update Terminal aktualisieren?

Zur zusätzlichen Sicherheit muss die Chipkarte mindestens einmal im Monat (spätestens am 31. Tag) am Update Terminal aktualisiert werden um weiterhin Türen im Gebäude öffnen zu können. Alternativ erfolgt diese Verlängerung um 31 Tage auch automatisch bei jedem öffnen der Außentüren an der Brauerstraße und der Lorenzstraße mit Ihrer Chipkarte jedoch ohne neue Türzugangsberechtigungsupdates die Sie nur am Update Terminal erhalten.

Muss ich immer am selben Tag meine Chipkarte aktualisieren?

Nein. Zur zusätzlichen Sicherheit muss die Chipkarte mindestens einmal im Monat (spätestens am 31. Tag) am Update Terminal aktualisiert werden um weiterhin Türen im Gebäude öffnen zu können. Alternativ erfolgt diese Verlängerung um 31 Tage auch automatisch bei jedem öffnen der Außentüren an der Brauerstraße und der Lorenzstraße mit Ihrer Chipkarte jedoch ohne neue Türzugangsberechtigungsupdates die Sie nur am Update Terminal erhalten.

Kann ich meine Chipkarte nur am Update Terminal aktualisieren oder an jeder Tür?

Für neue Türzugangsberechtigungen müssen Sie Ihre Chipkarte am Update Terminal aktualisieren/updaten. Die Verlängerung der Chipkartengültigkeit um 31 Tage erfolgt automatisch bei jedem öffnen der Außentüren an der Brauerstraße und der Lorenzstraße mit Ihrer Chipkarte oder über das Update Terminal. Die Türen im Gebäude der HfG sind dazu nicht in der Lage.

Wie viele Update Terminals gibt es?

Aktuell gibt es nur ein Update Terminal welches am Haupteingang Lorenzstraße gegenüber dem Hausmeisterbüro an der Säule installiert ist. Sollten wir feststellen, dass eines nicht ausreicht, werden wir gegebenenfalls ein weiteres Update Terminal an einem anderen Eingang aufstellen.

Wie ist die Funktionsweise des ITT-Terminal (Update Terminal)

Das Intelligente Transponder Terminal (ITT-Terminal) auch umgangssprachlich Update Terminal genannt ist unsere zentrale Programmierstation. An diesem Terminal welches am Haupteingang Lorenzstraße gegenüber dem Hausmeisterbüro an der Säule installiert ist können Gültigkeitsverlängerungen sowie Zugangsberechtigungsänderungen auf unsere Schließmedien Mitarbeitendenausweis/Studierendenausweis und Gästekarte geschrieben werden. Wenn der Transponder berechtigt ist, wird dessen Gültigkeit um 31 Tage verlängert und erhält die neuesten HfG-Türberechtigungen. Das ITT-Terminal verfügt über vier Leuchtdioden, bitte halten Sie Ihr Schließmedium mit leichtem Kontakt für ca. zwei Sekunden an das ITT-Terminal, die horizontale Variante ist der vertikalen Variante vorzuziehen da Sie dann die vier Leuchtdioden im Blickfeld haben. Wenn von den vier Leuchtdioden die untersten zwei eine grüne Färbung annehmen und ein akustisches Signal erfolgt, ist Ihre Karte erfolgreich programmiert, wenn diese Leuchtdioden eine rote Färbung annehmen bitte den Vorgang nochmals wiederholen da die Programmierung nicht erfolgreich war. Die Funktionalität Ihres Schließmediums wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Welche persönlichen Daten werden erfasst?

Auf dem Transponder wird nur die Kartennummer erfasst. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Studiums an der HfG werden unverzüglich die personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Matrikelnummer) durch die Zentral Administratoren im Schließanlagensystem gelöscht.

Wie werden meine Daten geschützt?

Auf dem Transponder wird nur die Kartennummer erfasst. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen Art 25 Abs. 1 und 2 DSGVO. Bei Fragen wenden sie sich bitte an Herrn Ultsch (fultsch(at)hfg-karlsruhe.de). Um die Einhaltung dieser Verordnung nachweisen zu können, hat die HfG interne Strategien festgelegt und Maßnahmen ergriffen, die insbesondere den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technik (data protection by design), durch Einbau von Türbeschlägen die keine Speicherung von Transpondernummern für nicht sicherheitsrelevante Räume der HfG zulassen und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default) Genüge getan. Solche Maßnahmen bestehen unter anderem darin, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten minimiert wird.

Was ist, wenn ich meine Tür nicht abgeschlossen habe?

Sobald eine Tür ins Schloss fällt, kann sie von außen, ohne Chipkarte mit Zugangsberechtigung nicht wieder geöffnet werden. Beim Versuch die Türklinke runterzudrücken, läuft diese „ins Leere“ (Standardeinstellung). Von innen können Sie die Tür wie gewohnt ohne Chipkarte öffnen.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Bei Datenschutzfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Ultsch fultsch(at)hfg-karlsruhe.de

Zentrale Administratoren
• Igor Hardt, +49 (0) 721 / 8203 2203,
zugang(at)hfg-karlsruhe.de

• Jonas Gartner, +49 (0) 721 / 8203 2305,
zugang(at)hfg-karlsruhe.de

Administratoren Verwaltung
• Igor Hardt, +49 (0) 721 / 8203 2203,
zugang(at)hfg-karlsruhe.de

• Jonas Gartner, +49 (0) 721 / 8203 2305,
zugang(at)hfg-karlsruhe.de

Administrator:innen Werkstätten
• Susanne Schmitt, +49 (0) 721 / 8203 2140,
sschmitt(at)hfg-karlsruhe.de

• Sebastian Schäfer, +49 (0) 721 / 8203 2131,
sschaefer(at)hfg-karlsruhe.de

Administrator:innen Fachgruppen

ADSZ
• Thomas Rustemeyer, +49 (0) 721 / 8203 2315,
trustemeyer(at)hfg-karlsruhe.de

• Philipp Schell, +49 (0) 721 / 8203 2338,
pschell(at)hfg-karlsruhe.de

KD
• Juliane Hohlbaum, +49 (0) 721 / 8203 2232,
jhohlbaum(at)hfg-karlsruhe.de

• Anton Stuckardt, +49 (0) 721 / 8203 2243,
astuckardt(at)hfg-karlsruhe.de

PD
• Freia Achenbach, +49 (0) 721 / 8203 2239,
fachenbach(at)hfg-karlsruhe.de

• Katharina Wahl, +49 (0) 721 / 8203 2239,
kwahl(at)hfg-karlsruhe.de

• Stefan Legner, +49 (0) 721 / 8203 2239,
stefanl(at)hfg-karlsruhe.de

MK
• Lorenz Schwarz, +49 (0) 721 / 8203 2382,
lschwarz(at)hfg-karlsruhe.de

• Dieter Sellin, +49 (0) 721 / 8203 2335,
ds(at)hfg-karlsruhe.de

KW
Ellen Mai, +49 (0) 721 / 8203 2275,
emai(at)hfg-karlsruhe.de


Zu Veranstaltungen

Unsere Lichthöfe, Lichtbrücken und angrenzenden Räumlichkeiten bieten einmalige Veranstaltungs- und Ausstellungsmöglichkeiten. Sie haben Interesse an einer Kooperation mit der HfG Karlsruhe? Melden Sie sich gerne bei uns, Ansprechpartner ist die Kommunikationsabteilung.

Veranstaltungsantrag
Guideline für Veranstaltungen
Antrag Ausschank alkoholischer Getränke


Zur HfG Karlsruhe

Eine einzigartige Verknüpfung von künstlerischen, angewandten und theoretischen Studiengängen macht das Studium an der HfG Karlsruhe besonders vielseitig und spannend. Alle Informationen über die HfG Karlsruhe und das Studium gibt es in unserer Broschüre.

HfG Broschüre (2018)


Grundordnung

Die Grundordnung ist die rechtliche Grundlage der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe.

Grundordnung

Selbstverpflichtung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz


Organe und Gremien

Die verschiedenen Organe und Gremien an der HfG Karlsruhe sind zentrale Akteure der Hochschulpolitik an unserer Hochschule.
Einen Überblick über die Organe und Gremien, deren Aufgaben und Besetzung finden Sie hier:

www.hfg-karlsruhe.de/hochschule/organe-und-gremien/rektorat/

Dokumente:

Verfasste Studierendenschaft
Beitragsordnung
Organisationssatzung


Forschung

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen der nationalen und internationalen Forschungs- und Projektförderung.
Alle Informationen:

Forschungsförderung
Forschungsprojekte an der HfG Karlsruhe


Promotion

Die HfG Karlsruhe hat das volle Promotionsrecht und verleiht auf Grund der ordentlichen Promotion auf dem Gebiet der Kunstwissenschaft, der Medientheorie oder der Philosophie den akademischen Grad eines Doktors oder einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.). Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung, zu deren Gegenständen die Dissertation gehört.

Alle Informationen zur Promotion und AnsprechpartnerInnen an der HfG Karlsruhe
Aktuelle Promotionsprojekte

Förderung:
Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Dokumente:
Promotionsordnung (2013)
Promotionsordnung (2015)
Promotionsvereinbarung (2015)


Zentrale Einrichtungen

Zur den zentralen Einrichtungen den HfG Karlsruhe zählen die Bibliothek, die Studios und Werkstätten und die Technikausleihe.

Leihordnung


IT Support

Das IT Support Team hat für die Mitglieder der HfG eine Hilfesektion im Account-Management-System (AMS) eingerichtet. Behandelt werden darin E-Mail, nextcloud, moodle und BBB: https://accounts.hfg-karlsruhe.de.


Datenschutz und Informationssicherheit

Der Datenschutz ist ein wichtiges Thema, auch für uns als Hochschule. Bei Fragen können Sie sich an unsere Datenschutzbeauftragte Florian Ultsch wenden. Die allgemeine Datenschutzerklärung unseres Internetauftritts finden Sie hier: Datenschutzerklärung

Ziel der Informationssicherheit ist es, die Verarbeitung, Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen so vorzunehmen, dass Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Verbindlichkeit der Informationen gewährleistet ist. Die/der Informationsbeauftragte überwacht und kontrolliert die Belange und Trends der Informationssicherheit und ist dafür zuständig, weit über die IT hinaus Gefahren zu erkennen und hieraus entstehende negative Auswirkungen auf die Hochschule bestmöglich zu verhindern.

Beauftragte/r an der HfG Karlsruhe: Florian Ultsch

Kontaktperson beim MWK: Frau Dr. Buhlmann


Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit an der HfG Karlsruhe - ein Thema, das uns beschäftigt und herausfordert.
Der Beauftragte des Rektorats für Nachhaltigkeit ist zuständig für Planung, Einführung, Umsetzung, Lenkung und stetige Verbesserung prozess- und projektbezogener Nachhaltigkeitsstrategien und -maßnahmen in der Hochschule. Ein Schwerpunkt ist dabei die Abbildung der Nachhaltigkeit in allen Bereichen der Hochschule, sei es die Lehre oder auch Verwaltung.

BeauftragteR: N.N.