Die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen unterstützen und beraten

  • die Studierenden und Studieninteressierten sowie
  • die Hochschulleitung, Lehrenden, Prüfenden, Prüfungsausschüsse und die Verwaltung bei allen behindertenspezifischen Fragestellungen.

Das können beispielsweise Fragen zur Studienorganisation und zu formalen Aspekten des Studiums (z. B. Nachteilsausgleiche bei Prüfungen, Anpassungen bei Lehrveranstaltungen, Fristverlängerungen) oder Fragen zur Barrierefreiheit und Arbeitssicherheit sein.

Festgeschrieben ist dieser Auftrag in § 19 der Grundordnung der HfG. Danach wird eine Beauftragte oder ein Beauftragter und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter vom Senat für die Dauer dessen Amtszeit bestellt. Sie oder er ist über alle geplanten Maßnahmen zu informieren, die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung betreffen.

Die Beratung ist für die Studierenden freiwillig, vertraulich und unabhängig und steht für sie während des gesamten Studienverlaufs zur Verfügung.

Beauftragte

Stellvertretende Beauftragte

Schwerbehindertenbeauftragte

Die Schwerbehindertenvertreterin vertritt die Interessen (schwer-)behinderter Beschäftigter im Betrieb und steht ihnen beratend zur Seite. Sie wird von den schwerbehinderten Beschäftigten gewählt.

Hauptschwerbehindertenvertretung des MWK:
Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Königstraße 46, 70173 Stuttgart
Tel.: +49 (0) 711 / 2793289
E-Mail: