Die Aufgaben des Personalrats sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Baden-Württemberg festgelegt. Er verfügt über die dort geregelten Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte bei Personal- und sonstigen Angelegenheiten.

Zu den Aufgaben des Personalrats gehören:

  • Mitbestimmung bei Einstellungen/Eingruppierungen und anderen Personalmaßnahmen.
  • Beantragung von Maßnahmen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen.
  • Überwachung, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, sonstigen Vorschriften und Dienstvereinbarungen beachtet werden und alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass keine Diskriminierung stattfindet.
  • Annahme von Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten, und falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Hochschulleitung auf Erledigung hinzuwirken.

Dabei hat der Personalrat vertrauensvoll mit der Dienststelle zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle zusammenzuarbeiten.


Zusammensetzung

Der Personalrat der HfG besteht aus vier VertreterInnen der Gruppe der Beschäftigten und einer Vertreterin/einem Vertreter der Gruppe der BeamtInnen.

Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beträgt fünf Jahre. Seine Mitglieder werden von den Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten gewählt.

Der Personalrat ist per E-Mail zu erreichen über Telefonisch erreichen Sie die Mitglieder unter ihrer jeweiligen Tel.-Nr. am Arbeitsplatz.

Mitglieder