Die Online-Immatrikulation findet zunächst über das HfG-Bewerbungsportal in der Zeit bis 15. August statt. Ebenfalls ist bis 15.August die Semestergebühr zu überweisen. Die endgültige Immatrikulation wird durch die persönliche Vorsprache im Studienbüro (Raum 376) ab 15. September vollzogen.


Semesterbeiträge

Der derzeitige Semesterbeitrag in Höhe von 201,70 € ist bis 15. August zu überweisen. Alle hierzu relevanten Informationen werden im Zulassungsbescheid bekannt gegeben.


Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen im Original bis 15. August vollständig an das Studienbüro, Lorenzstr. 15, 76135 Karlsruhe, per Post zugeschickt werden:

  • Online-Immatrikulationsbogen (persönliche Angaben)
  • Nachweis einer Krankenversicherung / elektronische Übermittlung Ihres Versicherungsstatus durch Ihre Krankenkasse
  • Unterschriebene Erklärung zur Haus- und Brandschutzordnung Formular Infos zur Haus- und Brandschutzordnung
  • Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis etc.)
  • Exmatrikulationsnachweis der bisherigen Hochschule(n) für HochschulwechslerInnen

Weitere relevante Informationen werden im Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Bei fehlenden Unterlagen kann die Immatrikulation nicht vorgenommen werden.


Vollzug bzw. persönliche Immatrikulation im Studienbüro

Die Immatrikulation wird nach persönlicher Vorsprache und Prüfung aller vorgenannten Unterlagen durch Aushändigung des Studierendenausweises und der Studienbescheinigungen vollzogen.


Ausländische Studierende

Internationale Studienbewerber:innen und Studierende müssen den Nachweis über eine bestandene Sprachprüfung zur Immatrikulation vorlegen.

Zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit werden aktuell folgende Prüfungen, Zeugnisse und Zertifikate anerkannt:

  1. der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg,
  2. die bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Gesamtergebnis „DSH-1“,
  3. die bestandene TestDaF-Prüfung (Test Deutsch als Fremdsprache) mit mindestens dem Ergebnis der TestDaF-Niveaustufe 3 (TDN 3) in allen Teilprüfungen,
  4. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II),
  5. das „Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)“,
  6. das „Österreichische Sprachdiplom C2“ (ÖSD C2),
  7. die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“.