Die Online-Immatrikulation findet zunächst über das HfG-Bewerbungsportal in der Zeit bis 15. August statt. Die endgültige Immatrikulation wird durch die persönliche Vorsprache im Studienbüro (Raum 376) ab 15. September vollzogen.
Die derzeitigen Gebühren in Höhe von 185,70 € sind bis 15. August zu überweisen. Alle hierzu relevanten Informationen werden im Zulassungsbescheid bekannt gegeben.
Folgende Unterlagen müssen im Original bis 15. August vollständig an das Studienbüro, Lorenzstr. 15, 76135 Karlsruhe, per Post zugeschickt werden:
- Online-Immatrikulationsbogen (persönliche Angaben)
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis einer Krankenversicherung / elektronische Übermittlung Ihres Versicherungsstatus durch Ihre Krankenkasse
- Unterschriebene Erklärung zur Haus- und Brandschutzordnung Formular Infos zur Haus- und Brandschutzordnung
- Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis etc.)
- Exmatrikulationsnachweis der bisherigen Hochschule(n) für HochschulwechslerInnen
Weitere relevante Informationen werden im Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Bei fehlenden Unterlagen kann die Immatrikulation nicht vorgenommen werden.
Die Immatrikulation wird nach persönlicher Vorsprache und Prüfung aller vorgenannten Unterlagen durch Aushändigung des Studierendenausweises und der Studienbescheinigungen vollzogen.
Um ein Studium an der HfG Karlsruhe aufnehmen zu können, müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen können. Folgende Zertifikate werden akzeptiert:
• DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang), Level 1
• TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache), Level 3
Internationale StudienbewerberInnen und Studierende sollten den Nachweis über eine bestandene Sprachprüfung (DSH-1 oder TestDaF/TDN 3) in der Regel zur Immatrikulation vorlegen. Ausnahmsweise kann der Sprachnachweis im Verlauf der ersten beiden Studienjahre nachgereicht werden, wenn zur Immatrikulation deutsche Sprachkenntnisse mindestens gemäß Niveau-Stufe „A2“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorliegen.