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Ausschreibung: Stipendien der Landesgraduiertenförderung
Stipendien nach Landesgraduiertenförderungsgesetz werden neu ausgeschrieben
Die HfG kann für 2025/26 erneut zwei Stipendien für ein Jahr nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz neu vergeben. Gefördert werden können künstlerische Entwicklungsvorhaben oder Promotionen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
1./ abgeschlossenes Hochschulstudium,
2./ herausragende Qualifikation,
3./ wissenschaftliches/ künstlerisches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung/ Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt,
4./ Annahme als Doktorand (bei einem Promotionsvorhaben) und
5./ Wissenschaftliche/ künstlerische Betreuung durch eine/n ProfessorIn.
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
1./ Motivationsschreiben und CV,
2./ einen Arbeitsplan, der Stand der Vorarbeiten, das konkrete Ziel der Arbeit und einen Zeitplan umfasst,
3./ bei künstlerischen Entwicklungsvorhaben zusätzlich ein Portfolio der eigenen künstlerischen Arbeit,
4./ ein Gutachten einer Hochschullehrerin/ eines Hochschullehrers und die Annahme des zu betreuenden Projekts.
Über die Vergabe der Stipendien bestimmt die vom Senat eingesetzte Stipendienkommission. Die Zusagen erfolgen vorbehaltlich der Zuweisungen aus dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung.
Verfahren und Vorgaben
Über die Vergabe der Stipendien bestimmt die vom Senat eingesetzte Stipendienkommission. Die Zusagen erfolgen vorbehaltlich der Zuweisungen aus dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung. Das Stipendium wird als Zuschuss gewährt und überschreitet die monatliche Summe von 1000 EUR nicht. Der Stipendienzeitraum wird voraussichtlich von September 2025 – August 2026 laufen. Aus haushaltstechnischen Gründen wird das Stipendium als Einmalzahlung nach Zusage des Stipendiums gewährt. Ein Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums oder von besonderen Zuwendungen besteht nicht.
Ausschluss der Förderung:
Wer für das gleiche Vorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen oder privaten Stellen erhält, kann das Stipendium nicht erhalten.
Jahreseinkommen aus abhängigen Beschäftigungen, die bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit umfassen, werden nicht angerechnet. Jahreseinkommen aus einer abhängigen Beschäftigung, die mehr als Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit umfassen, müssen angezeigt werden, soweit sie 20.000 EUR übersteigen (nach Steuern). Dieses ist dem Stipendiengeber mit der Bewerbung anzuzeigen bzw. Änderungen während des Bezugs des Stipendiums unverzüglich mitzuteilen.
Mitwirkungspflichten/ Berichtspflichten:
Änderungen bei den Einkommen oder eine Unterbrechung/ Abbruch des Arbeitsvorhabens sind dem Stipendiengeber unverzüglich mitzuteilen.
Während der Förderungszeit ist ein Zwischenbericht über den Arbeitsfortschritt vorzulegen. Spätestens 6 Monate nach Beendigung der Förderung ist bei der HfG Karlsruhe ein Abschlussbericht vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 01. August 2025 bei Melanie Schillo einzureichen: ed.ehurslrak-gfh(ta)ollihcsm
Antragsformular