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Foto: Yael Kolb


Studienorganisation

HfG-Card für Studierende

Da es ab Oktober 2021 neue Studierendeausweise gibt, die gleichzeitig als Schlüsselkarte dienen, finden Sie hier einige Fragen und Antworten dazu.

FAQ zur HfG-Card für Studierende

Wie erhalte ich meine HfG-Card?

Ihre erste HfG-Card wird automatisch erstellt, wenn Sie Ihr Einverständnis zur Auftragsdatenverarbeitung unterschrieben haben. Ihre neue HfG-Card erhalten Sie im Studienbüro der HfG Karlsruhe zu den angegebenen Öffnungszeiten. Ggf. wird es noch eine weitere Ausgabestelle geben.

Verlust/ Ersatz der HfG-Card

Bitte melden Sie den Verlust Ihrer HfG-Card umgehend dem Studienbüro (). Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet 20 EUR.

Fragen zur Zutrittsfunktion

Mit der HfG-Card erhalten Sie je nach Nutzungsberechtigung Zugang zum Gebäude und zu den jeweils freigeschalteten Räumen. Alle Infos dazu gibt es hier

Fragen zur Bezahlfunktion

Mit der HfG-Card können Sie in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Karlsruhe die bargeldlose Bezahlfunktion nutzen. Neues Guthaben kann an den Aufwertern des Studierendenwerks Karlsruhe auf die HfG-Card geladen werden.
Außerdem ist über eine Teilnahme am sogenannten Autoload-Verfahren ein automatisches Aufladen der KIT-Card an den Kassen des Studierendenwerks Karlsruhe möglich, wenn Sie, z.B. zu wenig Guthaben besitzen, um an einer der Kassen zu bezahlen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.sw-ka.de/de/essen/bargeldloses_zahlsystem/
Ein Aufladen über Online-Verfahren oder durch Überweisung ist leider nicht möglich.

Wie kann die HfG-Card im öffentlichen Nahverkehr genutzt werden?

Mit der HfG-Card kann, wie mit dem alten Studierendenausweis, montags bis freitags von 18 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztägig das KVV Netz genutzt werden. Mitzuführen ist:
• Die Studierendenbescheinigung mit aufgedruckter KVV-Bescheinigung
• Die HfG-Card
• Ein amtlicher Lichtbildausweis

Die HfG-Card für Studierende ist mit den folgenden Merkmalen der „European Student Card (ESC)“ ausgestattet:

• European Student Identifier (ESI) mit Länderkennzeichen gemäß Din/ISO, EU-weit eindeutigen „Participant Identification Code (PIC)“ der HfG und Matrikelnummer als eindeutiges Kennzeichen innerhalb der HfG
• QR-Code: Die hinterlegte URL enthält die EU-weit eindeutige Nummer, die „European Student Card Number“. In einer späteren Ausbaustufe können sich Studierende an einem Portal registrieren und ermöglichen damit berechtigten Einrichtungen die Ermittlung der Gültigkeit der ESC anhand dieser URL.
• Hologramm zur Erhöhung der Fälschungssicherheit

Weitere Informationen zu den Funktionen der European Student Card finden Sie auf der Seite: https://europeanstudentcard.eu/student/

Bei Datenschutzfragen wenden Sie sich an Herrn Ultsch


Beurlaubung

Studierende können aus wichtigem Grund einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Bitte beantragen Sie die Beurlaubung während der Rückmelde-/Immatrikulationsfrist, spätestens jedoch vor Semesterbeginn (1.4. für das Sommersemester bzw. 1.10. für das Wintersemester).


Exmatrikulation

Studierende können jederzeit einen Antrag auf Exmatrikulation stellen, nach Beendigung des Studiums an der HfG Karlsruhe oder aber auch aus anderen Gründen. Eine Exmatrikulation erfolgt nach ordentlichem Antrag oder durch eine Exmatrikulation von Amts wegen.


Immatrikulation

Mehr Informationen und Ansprechpartner:innen dafür:
www.hfg-karlsruhe.de/studium/bewerbung/immatrikulation/


Leistungsnachweise

Prüfungsordnungen

Für jeden Studiengang an der HfG Karlsruhe gibt es eine Prüfungsordnung, in der die gesetzlichen Regelungen zu den Prüfungen, dem Ablauf des Studiums und eine Übersicht über die Module zusammengefasst sind.


Rückmeldung

Um das Studium an der HfG Karlsruhe fortzusetzen, ist eine Rückmeldung in das Folgesemester erforderlich. Im Zuge der Rückmeldung müssen die Semestergebühren fristgerecht entrichtet werden.

Fristen:
Sommersemester: 01.02. – 15.02.
Wintersemester: 01.08. – 15.08.

Merkblatt zur Rückmeldung Folgt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro


Förderung

BAföG

Das BAföG ermöglicht es jungen Erwachsenen, eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können.
BAföG bedeutet Bundesausbildungsförderungsgesetz und bezeichnet umgangssprachlich eine finanzielle Förderung, die man beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen kann, wenn man studiert. Es ist Geld vom Staat, das man in monatlichen Auszahlungen auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen überwiesen bekommt. Dabei ist die Hälfte dieses monatlichen Betrages geschenktes Geld und nur die andere Hälfte muss man später zurückbezahlen, ist also ein zinsfreies Darlehen.

AnsprechpartnerInnen beim Studierendenwerk Karlsruhe: www.sw-ka.de/de/finanzen/bafoeg/

Alle Formulare können hier heruntergeladen werden.


Stipendien

Eine Auswahl von möglichen Stipendien für ein Studium an der HfG Karlsruhe finden Sie hier: www.hfg-karlsruhe.de/studium/preise-und-stipendien/

Stipendium nach dem LGFG:
Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)


Vorlesungsverzeichnis

Aktuelles Vorlesungsverzeichnis

Das Vorlesungsverzeichnis für das aktuelle Semester:
www.hfg-karlsruhe.de/vorlesungsverzeichnis/


Historische Vorlesungsverzeichnisse

Hier finden Sie die historischen Vorlesungsverzeichnisse ab der Gründung der HfG Karlsruhe.


Nutzung der Werkstätten

AnsprechpartnerInnen

Die verschiedenen Studios und Werkstätten verfügen über eine hervorragende Ausstattung und sind für alle Fachgruppen geöffnet. Sie unterstützen in ihrer praktischen Auslegung die Lernprozesse der Studierenden und stehen den Beschäftigten der Hochschule für ihre künstlerischen Projekte zur Verfügung.

AnsprechparterInnen der Werkstätten


Benutzungsordnung

Nach der neuesten Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg ist es nur bei zwingendem Erfordernis und unter sehr engen Voraussetzungen möglich, Einrichtungen vor Ort zu nutzen. In der Benutzungsordnung der Einrichtungen der HfG Karlsruhe während der Corona-Krise stehen alle neuen Regeln zur Nutzung der Werkstätten.


Anträge

Verwaltung

Auslagenrückerstattung

Auslagen für Waren oder Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Diese können Sie dem Infoblatt entnehmen.
Beim Wunsch einer Erstattung, füllen Sie den Antrag zur Auslagenrückerstattung aus. Für die Prüfung ist der Bereich Finanzen zuständig. Dieser berät Sie gerne bei Fragen.

Infoblatt Auslagenrückerstattung

Infoblatt Was ist VOR der Auslagenrückerstattung zu beachten

Formular Auslagenrückerstattung

Infoblatt Zuschuss für Diplomkostenerstattung

Ansprechpartnerinnen:
Marion Augustin
Leitung Finanzen
T +49 (0) 721 / 8203 2359

Birgit Gebhard
Finanzen
T +49 (0) 721 / 8203 2363


Reiseantrag

Studierende müssen einen Reiseantrag für Reisen/Fahrten von Studierenden stellen, die im Auftrag derHfG Karlsruhe, jedoch nicht im Rahmen einer Exkursion stattfinden. Die Reise/Fahrt muss vor Antritt von einem/r MitarbeiterIn/ProfessorIn der HfG genehmigt werden, da die/der Studierende sonst nicht über die HfG versichert ist. Die Reisekosten-Belege (z.B. DB-Ticket) bitte zusammen mit der Reisegenehmigung als Auslagenerstattung beim Rechnungswesen einreichen.

Formular Reisenantrag Studierende


Qualitätssicherungsmittel (QSM)

Jedes Jahr erhält der AStA vom Land Baden-Württemberg finanzielle Mittel (die Qualitäts-Sicherungs-Mittel, kurz QSM). Diese dürfen von uns für sogenannte „Maßnahmen, welche zur Sicherung der Qualität von Studium und Lehre dienen“ eingesetzt werden

QSM-Infosheet und Antrag