Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe sind:

  • Eine entsprechende schulische Vorbildung
  • Der Nachweis der fachlichen bzw. künstlerisch-fachliche Eignung

Schulische Vorbildung

Die schulischen Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium sind:

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachgebundene Hochschulreife oder
  • Gleichwertige Vorbildung (zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife)

Welche andere schulische Vorbildung ggf. als gleichwertig anerkannt werden kann, ergibt sich aus § 58 Absatz 2 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG BW) – das Studienbüro/Prüfungsamt erteilt dazu im Einzelfall gerne weitere Auskünfte.

Mit dem Abschluss einer Fachhochschulreife ist ein Studium an unserer Hochschule nicht möglich.

Studienbewerber:innen mit einer Vorbildung, die nur zu einem bestimmten Studiengang berechtigt (fachgebundene Hochschulreife), können nur für diesen Studiengang zugelassen werden.

Für das Fach Kunstwissenschaft und Medienphilosophie werden entweder das Latinum oder die Kenntnis zweier Fremdsprachen gefordert. Englischkenntnisse sind für alle Fächer wünschenswert.


Fachliche bzw. künstlerisch-fachliche Eignung

Es werden jeweils die künstlerisch-fachliche Eignung (künstlerisch-praktische Studiengänge: Ausstellungsdesign und Szenografie, Kommunikationsdesign, Medienkunst und Produktdesign) oder fachliche Eignung (Kunstwissenschaft und Medienphilosophie) festgestellt.

Die Aufnahmeprüfung für die künstlerisch-praktischen Studiengänge gliedert sich in:

  • Eine Vorauswahl anhand des Motivationsschreibens sowie der eingereichten Mappe mit Werkproben
  • Ein Auswahlgespräch

Die Aufnahmeprüfung für den Magisterstudiengang Kunstwissenschaft und Medienphilosophie gliedert sich in:

  • Eine Vorauswahl anhand des Motivationsschreibens
  • Ein Auswahlgespräch

Hinweis: Die Aufnahmekommission für den jeweiligen Studiengang kann eine bildnerisch-praktische Aufgabe ausgeben; falls zutreffend, werden die Rahmenbedingungen einer bildnerisch-praktischen Aufgabenstellung (nach erfolgreich bestandener Vorauswahl) mit der Einladung zum Auswahlgespräch mitgeteilt.


Motivationsschreiben (alle Fächer)

Zu den Bewerbungsunterlagen gehört eine ein- bis zweiseitige Bewerbungsbegründung (Motivationsschreiben) als Begleittext zur Frage des gewählten Studienganges, der eigenen Arbeit und allgemeinen künstlerischen Fragestellungen.


Mappe (künstlerisch-praktische Studiengänge)

PORTFOLIO mit einer Auswahl von maximal 20 Arbeitsproben (Pflicht nur für Diplomstudiengänge, für den Magisterstudiengang ist ein Portfolio optional).

Was ist Dir wichtig? Was interessiert Dich? Was ist Dein Blick auf die Welt? Upload-Limit 50 MB. Videos bitte ausschließlich als Link zur Verfügung stellen!

Optional für Medienkunst: VIDEO-SELBSTPORTRÄT (maximal zwei Minuten)


Auswahlgespräche

Die Auswahlgespräche erstrecken sich insbesondere auf die persönliche Motivation und die eingereichten Werkproben.

Sollte die Aufnahmekommission eine bildnerisch-praktische Aufgabe ausgeben (siehe Absatz oben unter Fachliche bzw. künstlerisch-fachliche Eignung, muss die entsprechende Ausarbeitung im Auswahlgespräch präsentiert und erläutert werden.

Über das HfG-Bewerbungsportal werden Sie laufend über den Status Ihrer Bewerbung informiert. Auswahlgespräche werden in der Regel im Monat Mai (in Präsenz an der Hochschule) geführt, mit einer Entscheidung über Zulassung oder Ablehnung ist Ende Juni zu rechnen.