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Foto: Michelle Mantel

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Mittwoch, den 13.11.2024 die Klage von Herrn Boelen gegen seine 2. Abwahl abgewiesen und damit die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt. Folge des Urteils ist, dass Herr Boelen mit der Abwahl im Dezember 2022 sein Amt als Rektor der Hochschule verloren hat. Gegen das Urteil kann er die Zulassung der Berufung beantragen.

(Pressemitteilung vom 15.11.2024)

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