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Stipendien nach Landesgraduiertenförderungsgesetz werden neu ausgeschrieben

Die HfG Karlsruhe kann 2024/25 zwei Stipendien für ein Jahr nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz neu vergeben. Gefördert werden können künstlerische Entwicklungsvorhaben oder Promotionen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

1) abgeschlossenes Hochschulstudium,

2) herausragende Qualifikation,

3) wissenschaftliches/ künstlerisches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung/ Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt,

4) Annahme als Doktorand (bei einem Promotionsvorhaben) und

5) Wissenschaftliche/ künstlerische Betreuung durch eine/n ProfessorIn der HfG Karlsruhe.


Einzureichen sind folgende Unterlagen:

1) Motivationsschreiben und CV,

2) einen Arbeitsplan, der Stand der Vorarbeiten, das konkrete Ziel der Arbeit und einen Zeitplan umfasst,

3) bei künstlerischen Entwicklungsvorhaben zusätzlich ein Portfolio der eigenen künstlerischen Arbeit,

4) ein Gutachten einer Hochschullehrerin/ eines Hochschullehrers der HfG Karlsruhe und die Annahme des zu betreuenden Projekts bzw. Annahme des Promotionsvorhabens,

5) Zeugnisse und Einkommensnachweise.

Falls es sich um eine Bewerbung zur Weiterförderung handelt, ist der Bewerbung ein Arbeitsbericht (max. 5 Seiten) beizulegen, aus dem der aktuelle Stand der Arbeit hervorgeht sowie ein Arbeits- und Zeitplan bis zum Abschluss der Arbeit.


Verfahren und Vorgaben

Über die Vergabe der Stipendien bestimmt die vom Senat eingesetzte Stipendienkommission. Die Zusagen erfolgen vorbehaltlich der Zuweisungen aus dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung. Das Stipendium wird als Zuschuss gewährt und überschreitet die monatliche Summe von 1000 EUR nicht. Der Stipendienzeitraum wird voraussichtlich von Oktober 2024 – September 2025 laufen. Aus haushaltstechnischen Gründen wird das Stipendium als Einmalzahlung nach Zusage des Stipendiums gewährt. Ein Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums oder von besonderen Zuwendungen besteht nicht.


Ausschluss der Förderung:

Wer für das gleiche Vorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen oder privaten Stellen erhält, kann das Stipendium nicht erhalten. Jahreseinkommen aus abhängigen Beschäftigungen, die bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit umfassen, werden nicht angerechnet. Jahreseinkommen aus einer abhängigen Beschäftigung, die mehr als Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit umfassen, müssen angezeigt werden, soweit sie 20.000 EUR übersteigen (nach Steuern). Dieses ist dem Stipendiengeber mit der Bewerbung anzuzeigen bzw. Änderungen während des Bezugs des Stipendiums unverzüglich mitzuteilen.

Beschäftige der HfG Karlsruhe können sich nur auf das Stipendium bewerben, wenn ihre Tätigkeit an der HfG nicht mit dem geplanten künstlerischen Entwicklungsvorhaben/ Promotion in Zusammenhang steht.


Mitwirkungspflichten/ Berichtspflichten:

Änderungen bei den Einkommen oder eine Unterbrechung/ Abbruch des Arbeitsvorhabens sind dem Stipendiengeber unverzüglich mitzuteilen. Während der Förderungszeit ist ein Zwischenbericht über den Arbeitsfortschritt vorzulegen. Spätestens 6 Monate nach Beendigung der Förderung ist bei der HfG Karlsruhe ein Abschlussbericht vorzulegen.

Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 23. September bei Melanie Schillo einzureichen:

Download Antragsformular Stipendium

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